Wer sich heute für seinen Job weiterbildet, hat gute Chancen auf eine Unterstützung bei der Finanzierung der Weiterbildungskosten. Förderprogramme von Bund und Ländern erleichtern die Finanzierung Ihrer Weiterbildung.
Hier haben wir für Sie eine Übersicht zu aktuellen Fördermöglichkeiten für Ihre Weiterbildung zusammengestellt.
Bitte beachten Sie, dass der aktuelle ESF-Förderzeitraum Ende des Jahres 2020 ausläuft. Im Moment gibt es noch keine verlässlichen Informationen darüber, ob und in welchem Umfang die aufgelisteten Förderprogramme auch im nächsten Förderzeitraum ab 2021 zur Verfügung stehen.
Vereinzelt sind jedoch noch Antragstellungen möglich.
Neue Förderkonditionen erleichtern seit dem 1. Juli 2017 den Erhalt und den Einsatz von Prämiengutscheinen.
Der Antragsteller muss:
– Beschäftigte
– Auszubildende, Berufsfachschüler (ab vollendetem 18. Lebensjahr)
– andere Personengruppen, die (wieder) in das Erwerbsleben eintreten wollen, wie beispielsweise arbeitslose Nichtleistungsempfänger
– ohne anerkannten Berufsabschluss mit mind. zweijähriger Ausbildungsdauer
– mit Berufsabschluss, die aufgrund einer mehr als vier Jahre ausgeübten Beschäftigung in an- oder ungelernter Tätigkeit bzw. Arbeitslosigkeit, Kindererziehung und Pflege eines Angehörigen eine dem Berufsabschluss entsprechende Beschäftigung voraussichtlich nicht mehr ausüben können
– Weiterbildungskosten können zu 100% übernommen werden. Die weiterbildungs-bedingte Ausfallzeit kann mit einem Arbeitsentgeltzuschuss bis zu 100% gefördert werden.
– Weiterbildungskosten können bis zu 50% gefördert werden, wenn der Arbeitgeber mind. 50% der Lehrgangskosten trägt. Dabei kann die Maßnahme inner- oder außerhalb der üblichen Arbeitszeit durchgeführt werden
– Arbeitnehmer. die bei Beginn der Teilnahme das 45.Lebensjahr erreicht haben, können Weiterbildungskosten bis zu 75% gefördert bekommen, wenn die Maßnahme zumindest teilweise in der üblichen Arbeitszeit absolviert wird und der Arbeitgeber mind. 25% der Lehrgangskosten trägt.
– Können Weiterbildungskosten bis zu 100% gefördert bekommen. Dabei kann die Maßnahme inner- oder außerhalb der üblichen Arbeitszeit durchgeführt werden.
Antragsberechtigt sind: